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Asien16 Min. Lesezeit

Tax-free in Japan: das neue Erstattungssystem

Reiseratgeber Asien: Tax-free in Japan: das neue Erstattungssystem
Das Zwitchy-Team
Veröffentlicht am 28. Sep. 2026

Ab dem 1. November 2026 zahlst du Japans Verbrauchsteuer von 10 % an der Kasse und bekommst sie nach der Ausreise zurück. Scanne innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf deinen Pass an einem Zoll-Kiosk in der Abflughalle, bevor du Gepäck aufgibst. Der Laden erstattet dann per Karte, App oder bar. Ohne Zollkontrolle keine Erstattung.

Inhalt

Mehr als zehn Jahre lang hieß steuerfreies Einkaufen in Japan: Pass an der Kasse zeigen und sofort rund 9 % weniger zahlen. Am 1. November 2026 ist damit Schluss. Dann zahlst du wie alle anderen den vollen Preis inklusive Steuer, und die Steuer gibt es erst zurück, wenn der japanische Zoll gesehen hat, dass deine Einkäufe das Land verlassen.

Auf dem Papier ist die Umstellung einfach, in der Praxis passieren leicht Fehler, vor allem am Flughafen. Alles hier stammt von der Steuerbehörde National Tax Agency, der Tourismusbehörde Japan Tourism Agency, dem japanischen Zoll und aus dem geänderten Gesetz selbst, geprüft am 28. September 2026.

Was sich am 1. November 2026 ändert

Rechtlich steckt die Umstellung in Artikel 8 des Verbrauchsteuergesetzes, neu gefasst durch das Gesetz Nr. 13 von 2025, verkündet am 31. März 2025 und in Kraft ab dem 1. November 2026. Das Finanzministerium fasst das neue Modell in seinen Eckpunkten zur Steuerreform in einem Satz zusammen.

Konkret werden Waren zu einem Preis einschließlich Verbrauchsteuer verkauft, und wenn die Ausfuhr bei der Ausreise bestätigt ist, erstattet der Tax-free-Laden dem Käufer einen Betrag in Höhe der Verbrauchsteuer (‚Erstattungsverfahren‘).

Finanzministerium Japan, Eckpunkte der Steuerreform für das Fiskaljahr 2025, 27. Dezember 2024 (unsere Übersetzung)
Bis 31. Oktober 2026Ab 1. November 2026
Was du an der Kasse zahlstDen Preis ohne SteuerDen vollen Preis inklusive Steuer
Wann die Steuer wegfälltSofortNachdem der Zoll die Ausfuhr bestätigt hat
Mindestumsatz5.000 Yen ohne Steuer, pro Laden und Tag, allgemeine Waren und Verbrauchsgüter oft getrennt gezählt5.000 Yen ohne Steuer, pro Laden und Tag, alle Waren zusammengezählt
Lebensmittel, Getränke und KosmetikVersiegelte Tüte, Obergrenze 500.000 Yen, in Japan nicht zu öffnenKeine versiegelte Tüte, keine Obergrenze, aber weiterhin nicht in Japan zu verbrauchen
Frist für die AusfuhrBis zum Tag deiner AusreiseZollkontrolle innerhalb von 90 Tagen nach dem Kauf
Wo der Zoll dich prüftMeist nach der SicherheitskontrolleIn der Abflughalle, vor der Gepäckaufgabe
Waren selbst nach Hause schickenEndete am 31. März 2025Weiterhin nicht erlaubt; nur Versand über den Laden

Drei Dinge fallen komplett weg: die Trennung zwischen allgemeinen Waren und Verbrauchsgütern, die Obergrenze von 500.000 Yen für Verbrauchsgüter und die spezielle versiegelte Verpackung. Das englischsprachige Faltblatt der Steuerbehörde nennt alle drei.

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Einen Mythos kannst du ignorieren: Mehrere Reiseportale schreiben, die Ausfuhrfrist sei „von 30 auf 90 Tage verlängert“ worden. Das bisherige Gesetz kannte gar keine Tagesfrist; die Waren mussten einfach spätestens mit dir ausreisen. Die 90 Tage ab dem Kauf sind eine neue Regel, keine verlängerte alte.

Dein Kaufdatum entscheidet, welches System gilt

Das ist die Frage, die sich die meisten stellen, die im Herbst nach Japan fahren, und die Antwort ist eindeutig. Das neue System gilt für Waren, die ab dem 1. November 2026 übergeben werden, egal, an welchem Tag du heimfliegst. Eine Übergangszeit, in der Läden wählen dürfen, gibt es nicht.

Eine Kamera, die du am 30. Oktober steuerfrei kaufst, fällt also unter die alten Regeln, auch wenn du erst Mitte November ausreist. Du nimmst sie mit und zeigst beim Zoll wie bisher deinen Pass. Ein Kauf am 1. November fällt ab Mitternacht unter das neue System. Ein Laden, dessen Geschäftstag über Mitternacht hinausgeht, darf einen Verkauf zwischen 0 und 1 Uhr allerdings noch auf den 31. Oktober buchen.

Das Beispiel der Steuerbehörde solltest du dir merken: Waren, die bis zum 31. Oktober gekauft und dann separat nach Hause geschickt werden, versteuert der Zoll sofort, denn im alten System mussten die Waren mit dir ausreisen.

Vor dem Shoppen: der Stempel, den die automatischen Gates auslassen

Für steuerfreie Verkäufe musst du belegen, dass du Besucher bist, und der Beleg ist der Einreisestempel in deinem Pass. Die ausführlichen Fragen und Antworten der Steuerbehörde sind unmissverständlich: Fehlt der Stempel und lässt sich dein Status nicht bestätigen, darf der Laden dir nicht steuerfrei verkaufen.

Das trifft alle, die über automatische Gates oder per Gesichtserkennung eingereist sind, denn dort wird nicht gestempelt. Die Lösung gibt es am Ankunftsflughafen: Bitte nach dem Gate und vor dem Zoll das Personal der Einwanderungsbehörde um einen Stempel, dann bekommst du ihn. Mach das gleich bei der Ankunft, denn später im Laden geht es nicht mehr.

Visit Japan Web bietet eine Alternative, und die gilt auch im neuen System weiter. Seit April 2023 darf ein Laden den Tax-free-QR-Code der App, live auf deinem eigenen Handy angezeigt, statt des Passes akzeptieren, wenn du mit dem Status Temporary Visitor, Diplomat oder Official einreist. Screenshots zählen nicht, und kein Laden muss den Code annehmen. Nimm den Pass also trotzdem mit.

An der Kasse: was du zahlst und was der Laden erfasst

Du zahlst den vollen Preis inklusive Steuer und zeigst deinen Pass oder den Code aus Visit Japan Web. Der Laden übermittelt unverzüglich einen Kaufdatensatz, verknüpft mit deiner Passnummer, an das System der Steuerbehörde. Außerdem muss er dich auf drei Dinge hinweisen: die 90-Tage-Frist, dass der Zoll die Waren sehen wollen könnte und dass die Kontrolle nach der Gepäckaufgabe nicht mehr möglich ist.

Der Mindestumsatz von 5.000 Yen ohne Steuer pro Laden und Tag bleibt, jetzt mit allen Artikeln zusammengezählt. Barren und Münzen aus Gold oder Platin sind ausgeschlossen, Schmuck daraus ist dagegen begünstigt. Die einzige Mengengrenze ist, was du selbst aus Japan hinaustragen kannst.

Alles ab 1 Mio. Yen ohne Steuer wird jetzt mit identifizierenden Angaben erfasst, etwa Marke, Modell und, falls vorhanden, Seriennummer. Den Grund nennt das Regierungsbriefing vom Januar 2025: Luxusuhren sollen vor der Ausfuhr nicht mehr gegen billigere ausgetauscht werden. Der Zoll kann auch Echtheitszertifikat oder Garantieschein sehen wollen.

Wagashi sind schöne Mitbringsel. Aber wer steuerfrei gekaufte Lebensmittel schon in Japan isst, verliert die Erstattung, und zwar für alles auf demselben Beleg.

Darfst du die Snacks vor dem Abflug essen?

Nicht, wenn du die Steuer dafür zurückwillst. Die versiegelten Tüten sind weg, die Regel dahinter nicht. Laut den FAQ für Reisende der Japan Tourism Agency hast du für Lebensmittel, Getränke oder Kosmetik, die du in Japan verbrauchst, keinen Anspruch auf Erstattung. Das gibst du dann am Zollschalter an statt am Kiosk.

Der Haken liegt darin, wie Belege bewertet werden. Fehlt bei der Kontrolle auch nur ein Artikel eines Einkaufs, ist die ganze Ware auf diesem Beleg raus. Getrennte Belege und getrennte Läden werden getrennt bewertet. Praktisch heißt das: Lass Mitbringsel und deine eigenen Snacks als getrennte Einkäufe abrechnen.

Bei Gebrauchsgütern ist das anders. Eine Kamera oder Jacke darfst du in Japan benutzen, solange sie mit dir ausreist. Heb Kartons mit Modellnummer auf, denn ohne sie kann der Zoll den Artikel womöglich nicht zuordnen.

Haneda ist einer von sieben Flughäfen, an denen du die Zollkontrolle auch online erledigen kannst, über ein eigenes WLAN in der Abflughalle.

Am Flughafen: erst der Kiosk, dann der Check-in

An diesem Schritt werden viele ihre Erstattung verlieren. Die Zollkontrolle findet jetzt landseitig statt, in der internationalen Abflughalle, bevor du Gepäck abgibst. Im alten System hatten die meisten Reisenden erst nach der Sicherheitskontrolle mit dem Zoll zu tun, die alte Gewohnheit führt also in die Irre.

Aufgegebenes Gepäck kann nach dem Check-in nicht mehr zurückgeholt werden. Um das Tax-free-Verfahren abzuschließen, musst du das Terminal für das Tax-free-Verfahren nutzen, bevor du dein Gepäck bei der Fluggesellschaft aufgibst.

Japan Tourism Agency, Häufige Fragen für Reisende (Erstattungsverfahren)

Am Kiosk dauert es nur Sekunden: Pass scannen, und der Bildschirm zeigt ein Ergebnis. Grün heißt, die Kontrolle ist erledigt. Rot heißt, du bringst die Waren zum nahen Kontrollbereich des Zolls. Sie müssen also bei dir sein und nicht schon im Koffer auf dem Band liegen.

Für Flüssigkeiten und Kosmetik, die nicht ins Handgepäck dürfen, gilt die richtige Reihenfolge: scannen, auf Nachfrage vorzeigen, dann aufgeben. Hast du einen Inlandsanschluss, machst du die Kontrolle am letzten japanischen Flughafen vor der Ausreise. Bei einer Kreuzfahrt, die im Ausland beginnt und endet, ist es der letzte japanische Hafen.

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Plan Zeit ein. Die Japan Tourism Agency warnt: Brichst du eine Kontrolle ab, weil du spät dran bist, gilt sie als nicht abgeschlossen, und weder Airline noch Zoll entschädigen dich, wenn du wegen des Tax-free-Verfahrens deinen Flug verpasst. Komm früh und pack alle Tax-free-Artikel in eine Tasche, die du erst aufgibst, wenn der Kiosk Grün zeigt.

Wie, wann und wie viel du zurückbekommst

Die Erstattung kommt vom Laden oder von einem beauftragten Erstattungsdienstleister, nicht vom Staat. Die Tourismusbehörde nennt Banküberweisung, Gutschrift auf die Karte, Erstattung per App und Bargeld am Abreiseort als mögliche Wege. Das Gesetz schreibt keinen davon vor: Jeder Laden entscheidet selbst.

Eine offizielle Frist nennt niemand. Bearbeitet wird die Erstattung, nachdem der Zoll die Ausfuhr bestätigt hat, und für Details sollst du den Laden fragen. Der Zoll meldet jedes Ergebnis über das System der Steuerbehörde, entweder als bestätigt oder als nicht befreit, und ein „nicht befreit“ wird nie mehr geändert.

Bei den Gebühren schlägt das Kleingedruckte zu. Ob Reisende oder Laden die Bearbeitungsgebühr tragen, ist nicht geregelt, und eine Obergrenze gibt es nicht. Die Tourismusbehörde merkt an, dass im Ausland meist die Reisenden zahlen und dass der Staat selbst nichts verlangt.

Zur Einordnung: Kaufhäuser verlangen schon heute eine Gebühr. Takashimaya und Daimaru behalten im aktuellen System beide 1,55 % des Preises ohne Steuer als Bearbeitungsgebühr ein. Rechne mit Ähnlichem und lies die Bedingungen jedes Ladens, bevor du mit den vollen 10 % planst.

Wo dein Handy ins Spiel kommt

Der Grundweg kommt ganz ohne Handy aus: Pass an der Kasse, Pass am Kiosk. An drei Stellen wird das Handy aber richtig nützlich, und an den großen Flughäfen zeigt es dir etwas, das der Kiosk nicht kann.

Der Online-Weg lohnt sich aus einem Grund. Laut den Fragen und Antworten der Steuerbehörde vom Juli 2026 siehst du dort deine Kaufhistorie und genau, welche Belege grün geworden und erstattungsfähig sind. Diese Details zeigt das Kiosk-Terminal nicht an. Die offiziellen Texte sehen dafür ein eigenes Flughafen-WLAN vor, keine mobilen Daten, verbinde dich in der Halle also mit diesem Netz.

Mobile Daten helfen bei allem drumherum: die Erstattungs-App laden, die Nachricht über die Kartengutschrift empfangen und ein Problem mit dem Support eines Ladens klären, bevor du einsteigst. Wie viele Daten du in Japan wirklich brauchst rechnet eine zweiwöchige Reise durch, und warum dein Handy in Japan nicht telefonieren oder simsen kann erklärt, warum dich der SMS-Code deiner Bank dort womöglich gar nicht erreicht.

Kontrolle oder 90 Tage verpasst: was dann passiert

Der Hinweis für Reisende der Steuerbehörde bringt es auf den Punkt: „Kein Zollverfahren, keine Erstattung.“ Nach 90 Tagen ohne Kontrolle markiert das System den Kauf als nicht befreit, und die an der Kasse gezahlte Steuer bleibt gezahlt.

Die 90 Tage laufen ab dem Tag nach dem Kauf. Das Beispiel der Steuerbehörde: Kaufst du am 1. November, endet die Frist für die Zollkontrolle am 30. Januar des Folgejahres. Das reicht locker für eine lange Reise, aber nicht für jemanden, der in Japan lebt und erst Monate später ausreist.

Ernst wird es, wenn die Ausfuhr bestätigt ist und die Ware dann doch im Land bleibt. Nach dem neuen Artikel 8 Absatz 6 zieht der Zoll die Steuer sofort bei dir ein. Artikel 65 sieht bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe von bis zu 500.000 Yen vor, wenn bestätigte Waren ohne triftigen Grund nicht ausgeführt werden.

Pass während der Reise verloren oder erneuert? Scanne den neuen am Kiosk und sag einem Zollbeamten am Schalter, dass du auch mit dem alten Pass eingekauft hast.

Waren nach Hause schicken: die Option, die schon früher endete

Tax-free-Einkäufe per EMS heimzuschicken und am Flughafen den Einlieferungsbeleg der Post vorzuzeigen, funktioniert seit dem 31. März 2025 nicht mehr, also lange vor dem Erstattungsverfahren. Separat verschickte Waren bekommen keine Zollbestätigung und im neuen System damit schlicht keine Erstattung.

Versand über den Laden ist weiter erlaubt und passt für alles, was zu groß oder zu flüssig zum Tragen ist. Schließt du im Geschäft einen Liefervertrag ab und übergibt der Laden die Ware dem Transporteur, gilt das als normale Ausfuhr: kein Mindestumsatz von 5.000 Yen, keine Zollkontrolle bei der Ausreise, und der Laden darf zum Preis ohne Steuer verkaufen. Nicht jeder Laden bietet das an.

Warum Japan die Regeln geändert hat

Weil das alte System als Großhandelskanal diente. Das Regierungsbriefing vom Januar 2025 zählte zwischen April 2022 und März 2024 690 ausreisende Käufer, die jeweils für 100 Mio. Yen oder mehr steuerfrei eingekauft hatten, zusammen für 233,2 Mrd. Yen.

Fast 90 % dieser Großkäufer wurden nie erwischt, und fast alle, gegen die Steuern festgesetzt wurden, zahlten nie, so das Briefing, weil die meisten das Land ohne das Geld zum Begleichen verlassen hatten. Die Zollkontrolle war freiwillig, und niemanden konnte man an der Ausreise hindern, weil er sie verweigerte.

Der Rechnungshof fand dasselbe Leck von einer anderen Seite. In einer Feststellung vom Oktober 2024 schätzte er die Steuerausfälle allein in Narita und Haneda auf rund 340 Mio. Yen, darunter durch Käufer, die den Check-in-Schalter kurz vor Schluss erreichten. Nikkei berichtete über einen Besucher, der Waren für rund 1,3 Mrd. Yen gekauft hatte.

Auch ehrliche Reisende zahlten dafür. Manche Läden begrenzten steuerfreie Verkäufe oder stellten sie ganz ein. Die Zahl der Tax-free-Läden sank laut Tourismusbehörde zum ersten Mal seit 2022, auf 64.127 am 31. März 2026, 372 weniger als sechs Monate zuvor.

Es geht um viel Geld. Besucher gaben 2025 in Japan die Rekordsumme von 9,45 Billionen Yen aus, pro Kopf etwa 61.000 von 229.000 Yen fürs Shopping, und die JNTO zählte mit 42,68 Millionen Ankünften ebenfalls einen Rekord. Europa arbeitet seit Langem mit einem ähnlichen Modell: Die EU erstattet Besuchern die Mehrwertsteuer, wenn die Waren innerhalb von drei Monaten nach dem Kauf dem Zoll vorgelegt werden.

Ausreisesteuer von 3.000 Yen und andere Kosten, die 2026 gestiegen sind

Tax-free ist nicht das Einzige, was sich dieses Jahr an der Grenze geändert hat. Die International Tourist Tax, Japans Ausreisesteuer, hat sich am 1. Juli 2026 von 1.000 auf 3.000 Yen verdreifacht.

Die International Tourist Tax beträgt 3.000 Yen je Ausreise aus Japan.

International Tourist Tax Act, Artikel 15, in der ab 1. Juli 2026 geltenden Fassung (unsere Übersetzung)

Am Flughafen zahlst du sie nicht, Airlines und Reedereien schlagen sie auf den Ticketpreis auf. Befreit sind Kinder unter zwei Jahren und Transitreisende, die mit einem durchgehenden Ticket innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, und Crews fallen gar nicht unter die Steuer. Tickets, die vor dem 1. Juli 2026 mit bereits feststehendem Abflugdatum gekauft wurden, behalten den alten Satz von 1.000 Yen. Änderst du das Datum am 1. Juli oder später, gilt der neue Satz.

Auch das Übernachten wird teurer. Kyoto hat seine Übernachtungssteuer am 1. März 2026 auf 200 bis 10.000 Yen pro Person und Nacht angehoben, je nach Zimmerpreis, und die Präfektur Okinawa erhebt ab dem 1. Februar 2027 eine Übernachtungssteuer von 2 %, gedeckelt bei 2.000 Yen.

Ändert JESTA etwas daran?

Noch nicht. JESTA, Japans elektronische Reisegenehmigung, wurde am 29. Mai 2026 beschlossen und muss bis zum 31. März 2029 starten, an einem noch offenen Datum. Bis dahin gibt es nichts zu beantragen.

Ein Detail solltest du im Blick behalten: Das neue Gesetz erlaubt der Einwanderungsbehörde, bei Reisenden mit JESTA-Genehmigung auf den Einreisestempel zu verzichten, und steuerfreie Verkäufe hängen derzeit genau an diesem Stempel. Wie beides zusammenpasst, erklärt noch keine offizielle Stelle. Prüf die Regel also vor einer Reise ab 2028 noch einmal.

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Schafft Japan das steuerfreie Einkaufen ab?

Nein. Ab dem 1. November 2026 wird daraus eine Erstattung: Du zahlst den Preis inklusive Verbrauchsteuer und bekommst die Steuer nach einer Zollkontrolle bei der Ausreise vom Laden zurück. Der Mindestumsatz von 5.000 Yen pro Laden und Tag gilt weiter.

Wann bekomme ich die Steuer in Japan zurück?

Nachdem der japanische Zoll bei der Ausreise bestätigt hat, dass die Waren das Land verlassen. Die Erstattung kommt vom Laden oder seinem Erstattungsdienstleister, je nach Laden per Karte, Überweisung, App oder bar am Flughafen. Eine offizielle Frist gibt es nicht, prüf also die Bedingungen jedes Ladens.

Muss ich die Zollkontrolle vor der Gepäckaufgabe machen?

Ja. Kioske und Kontrollbereiche liegen in der Abflughalle vor der Gepäckaufgabe, und aufgegebenes Gepäck bekommst du nicht zurück. Behalte Tax-free-Waren bei dir, bis der Kiosk Grün zeigt, und gib erst dann dein Gepäck auf.

Ich habe im Oktober gekauft und fliege im November heim. Welche Regeln gelten?

Die alten. Es zählt das Kaufdatum, Waren, die bis zum 31. Oktober steuerfrei gekauft wurden, folgen also dem bisherigen System, auch wenn du später ausreist. Nimm sie mit, zeig beim Zoll deinen Pass und schick sie nicht separat nach Hause.

Darf ich meine Tax-free-Einkäufe in Japan essen oder benutzen?

Lebensmittel, Getränke und Kosmetik nicht, wenn du die Steuer dafür zurückwillst, und schon ein fehlender Artikel kostet dich den ganzen Beleg. Andere Waren wie Elektronik oder Kleidung darfst du in Japan benutzen, solange sie mit dir ausreisen.

Kostet die Steuererstattung eine Gebühr?

Möglicherweise. Es gibt keine gesetzliche Obergrenze und keine Regel, wer die Bearbeitungsgebühr zahlt, und laut Japan Tourism Agency zahlen im Ausland meist die Reisenden. Kaufhäuser verlangen im aktuellen System schon 1,55 %.

Ich bin über ein automatisches Gate eingereist. Kann ich trotzdem steuerfrei einkaufen?

Ja, aber du brauchst einen Einreisestempel im Pass. Frag bei der Ankunft nach dem automatischen Gate und vor dem Zoll das Personal der Einwanderungsbehörde. Manche Läden akzeptieren statt des Passes auch einen live angezeigten Tax-free-Code aus Visit Japan Web.

Zahle ich Japans Ausreisesteuer von 3.000 Yen am Flughafen?

Nein. Seit dem 1. Juli 2026 beträgt sie 3.000 Yen pro Ausreise, und die Airline oder Reederei schlägt sie auf dein Flug- oder Schiffsticket auf. Kinder unter zwei Jahren und Transitreisende, die mit einem durchgehenden Ticket innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, sind befreit, und vor dem 1. Juli 2026 gekaufte Tickets mit feststehendem Abflugdatum behalten den alten Satz von 1.000 Yen.

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